Streikteilnahme

Du hast an einem Warnstreik teilgenommen, zu dem die GEW aufgerufen hat? Bitte trage dich auf dieser Seite in die Streikliste ein. Hinweis: Eine Auszahlung des Streikgeldes ist nur an GEW-Mitglieder möglich. Solltest du noch kein GEW-Mitglied sein, bekommst du Streikgeld, wenn du kurz vor dem oder am Warnstreiktag in die GEW eintrittst. Mitglied werden kannst du jederzeit hier: mitglied-werden.gew.de

Ich habe an einem GEW-Warnstreik teilgenommen:

* Pflichtfeld

Wer bekommt Streikgeld von der GEW erstattet?

Eine Auszahlung des Streikgeldes ist nur an GEW-Mitglieder möglich. Solltest du noch kein GEW-Mitglied sein, bekommst du Streikgeld, wenn du kurz vor dem oder am Warnstreiktag in die GEW eintrittst. Mitglied werden kannst du jederzeit hier:

Wie bekomme ich mein Streikgeld von der GEW?

Bitte trage dich jetzt auf dieser Seite in die Streikliste ein, um deine Streikteilnahme zu dokumentieren. Wenn du dann in einigen Wochen (manchmal dauert es auch Monate) den Streiktag von deinem Gehalt abgezogen bekommst, kannst du Streikgeld bei deinem GEW-Landesverband beantragen:

Baden-Württemberg: Hier klicken
Bayern: Hier klicken
Berlin Hier klicken
Bremen: Hier klicken
Hessen: Hier klicken
Mecklenburg-Vorpommern Hier klicken
Niedersachsen: Hier klicken
Nordrhein-Westfalen: Hier klicken
Saarland: Hier klicken
Sachsen: Hier klicken
Sachsen-Anhalt Hier klicken
Thüringen Hier klicken

* Bitte beachten: Bei Austritt aus der GEW innerhalb von zwei Jahren nach Zahlung einer Streikunterstützung ist diese zurückzuzahlen.