Streikteilnahme
Aktuell finden keine Warnstreiks mit Online-Streikliste statt.
Auf dieser Streikliste kannst du dich eintragen, wenn du an an einem Warnstreik der GEW teilgenommen hast. Nur wenn du dich in diese Liste eingetragen hast, können wir deinen Antrag auf Auszalung von Streikgeld bearbeiten.
Solltest du noch kein GEW-Mitglied sein, kannst du das schnell nachholen:
Wie bekomme ich mein Streikgeld von der GEW?
Du hast dich auf einer GEW-Streikliste eingetragen, um deine Streikteilnahme zu dokumentieren. Wenn du dann in einigen Wochen (manchmal dauert es auch Monate) den Streiktag von deinem Gehalt abgezogen bekommst, kannst du Streikgeld bei deinem GEW-Landesverband beantragen:
Baden-Württemberg: Hier klicken
Bayern: Hier klicken
Berlin Hier klicken
Bremen: Hier klicken
Hessen: Hier klicken
Mecklenburg-Vorpommern Hier klicken
Niedersachsen: Hier klicken
Nordrhein-Westfalen: Hier klicken
Saarland: Hier klicken
Sachsen: Hier klicken
Sachsen-Anhalt Hier klicken
Thüringen Hier klicken
* Bitte beachten: Bei Austritt aus der GEW innerhalb von zwei Jahren nach Zahlung einer Streikunterstützung ist diese zurückzuzahlen.